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Gegen Risiken gewappnet sein

Hausrat versichern

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Bei der Finanzierung sind viele Eventualitäten zu berücksichtigen

Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt: Diese Volksweisheit dürfte Bauherren bekannt sein. Die Finanzierung der eigenen vier Wände begleitet sie über Jahrzehnte. In dieser Zeit kann viel passieren. Eine Planung, die alle Risiken vermeidet, ist nicht möglich. Ralf Oberländer, Baufinanzierungs-Experte von der Bausparkasse Schwäbisch Hall, verrät, wie Bauherren Finanzierungsrisiken aus dem Weg gehen können.  

Verdienstausfall: Durch den plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes oder eine Krankheit, die das Ausüben des Berufs unmöglich macht, fallen Einnahmen schnell deutlich niedriger aus, als geplant. Verringert sich das Einkommen beispielsweise durch einen Jobwechsel, lässt sich die Rate für ein Darlehen den neuen Umständen flexibel anpassen und die Laufzeit verlängern. Für solche Wechselfälle des Lebens benötigen Bauherren eine Baufinanzierung mit Tilgungssatzwechsel.

Größere Reparaturen: Irgendwann kommt die Zeit, in der Reparaturen an der Immobilie unvermeidbar werden. Für diesen Fall sollten Hausbesitzer finanziell vorsorgen. „Ein Bausparvertrag kann schon ab Beginn der Finanzierung für früher oder später anfallende Reparaturen mit kleinen Beträgen bespart werden und sichert ein zinsgünstiges Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke“, weiß der Schwäbisch Hall-Experte. Darüber hinaus empfiehlt er, stets drei Monatsgehälter als Finanzpolster in der Hinterhand zu behalten – zum Beispiel für den Fall, dass Ersatz für Auto oder Waschmaschine benötigt wird.

Zinsanstieg: Die Zinsen sind weiterhin niedrig und spielen Immobilienkäufern in die Karten. Dies dürfte jedoch auf Dauer nicht so bleiben. Die Europäische Zentralbank hat eine Abkehr von der extremen Niedrigzinspolitik angekündigt. In diesem Zuge werden auch die Bauzinsen wieder anziehen. „Um von den aktuellen Zinsen zu profitieren und auch bei der Anschlussfinanzierung günstig in die Verlängerung zu gehen, empfiehlt sich ein Darlehen mit langer Laufzeit“, erklärt Oberländer.

Eltern werden Pflegefall: Zur Finanzierung des Elternunterhalts im Pflegefall können auch die Kinder herangezogen werden. Um die Höhe der Beteiligung festzustellen, wird zunächst ein Selbstbehalt, also der Eigenbedarf der Kinder, errechnet. Dabei können auch Tilgungen und Kosten der Baufinanzierung geltend gemacht werden.

Todesfall: Damit zum Verlust des Partners oder eines Elternteils nicht auch noch der Verlust der eigenen vier Wände hinzukommt, lohnt sich der Abschluss einer Risikolebens- oder Restschuldversicherung.

Gemeinsam haben alle Tipps, dass Bauherren bei sich verändernden finanziellen Rahmenbedingungen frühzeitig das Gespräch mit der Bank suchen sollten. „Jedes Kreditinstitut hat ein Interesse daran, dass die Finanzierung dauerhaft trägt. Verändern sich die finanziellen Rahmenbedingungen, wird ein guter Berater alles daransetzen, eine Lösung zu finden“, weiß Oberländer. Je niedriger die Kreditsumme, desto geringer fallen die möglichen Risiken aus. „Deshalb sollten zu- künftige Hausbesitzer am Anfang einer Finanzierung so viel Eigenkapital wie möglich einbringen und später regelmäßig die Möglichkeit zur Sondertilgung nutzen“, lautet der Expertenrat.



Hausrat versichern

Alles, was man im Laufe der Jahre anschafft – Möbel, Geschirr und Besteck, Bekleidung, Elektrogeräte, IT-Geräte, Bücher,Wertsachen und vieles andere – ist Aus- druck des persönlichen Lebensstils und soll zum Wohlbefinden beitragen. Rechnet man den Wert aller Dinge in den vier Wänden zusammen, kommt eine ordentliche Summe heraus.

Ein Schaden kann sich sehr schnell ergeben. Bundesweit wird alle zwei bis drei Minuten in eine Wohnung eingebrochen. Alle drei Minuten zerstört ein Brand all das, was jahrelang angeschafft wurde. Neben dem finanziellen Verlust wird noch etwas anderes beeinträchtigt: die Lebensqualität. Mit jedem gestohlenen oder verbrannten Gegenstand wird sie kleiner.

Versicherungen sorgen für einen Ausgleich der Verluste. Im Idealfall ersetzt die Hausratversicherung die entstandenen Sachschäden. Bei der Ermittlung der angemessenen Versicherungssumme ist es wichtig, vom Neuwert der Gegenstände auszugehen. Einen Abzug aufgrund des Alters gibt es nicht. Damit bekommt man im Schadensfall den Betrag, der für die Neuanschaffung gleichwertiger Dinge erforderlich ist.

Für die Errechnung der Versicherungssumme wird ein Durchschnittswert pro Quadratmeter Wohnfläche unterstellt. In einem durchschnittlich eingerichteten Haushalt empfehlen Versicherungen mindestens 650 Euro pro Quadratmeter, bei gehobener Ausstattung 800 Euro. Die Summe, die sich aus der Quadratmeteranzahl multipliziert mit 650 oder 800 ergibt, ist der zu versichernde Wert. Wurde der Wert so ermittelt, verzichten einige Versicherer auf eine Überprüfung im Schadensfall.

Fenster und andere Glasteile zählen grundsätzlich nicht zum Hausrat und müssen gesondert versichert werden (Glasbruchversicherung). (lps/Cb)
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Verffentlicht am 22.01.2018 16:06 Uhr









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